Eigentlich nicht. Aufgrund der Corona Problematik und den damit verbundenen geänderten Prüfungsformen, -zeiträumen, Freiversuchen und Sonderregelungen wenden wir folgende Regelung an. Wenn Sie als Studierender in der BPO3 bis zum 05. Februar 2021 alle Module, außer der Bachelorarbeit abgeschlossen haben (abgeschlossen heißt: die Note ist im PSSO eingetragen) und dann einen Härtefallantrag stellen, in dem Sie beantragen die Bachelorarbeit und das Kolloquium noch in der BPO3 absolvieren zu können, würde ich dem Antrag statt geben, sofern die Bachelorarbeit bis Ende Februar 2021 angemeldet ist und der Starttermin noch im Februar liegt.
Wenn dieser Fall auf Sie zutrifft, dann buchen Sie bitte einen Termin in meiner Sprechstunde am 03. Februar 2021 und bringen Sie folgene Unterlagen mit:
Hier finden Sie Informationen zum Verfassen des Härtefallantrags. Sprechen Sie bitte mit den Prüfern möglichst im Vorfeld mögliche Kolloquiumstermine ab und berücksichtigen Sie diese im Härtefallantrag. Mit dem stattgegebenen Antrag können Sie sich dann rückmelden. Bitte sprechen Sie den kompletten Vorgang vor dem 10.01.2020 mit dem Studienbüro ab.