Die Prüfungsordnung BPO3 läuft zum Ende des Wintersemesters 2020/21 aus. In Kombination mit Covid 19 und den daraus resultierenden geänderten Prüfungsformen, -zeiträumen, Freiversuchen und Sonderregelungen entstehen einige Fragen und Probleme, von denen ich die häufigsten hier in meiner Rolle als Prüfungsausschussvorsitzender für den Medieninformatik Bachelor beantworten möchte.
Wenn Sie weitere Fragen haben, buchen Sie bitte einen Sprechstundentermin. Weitere Infos dazu finden Sie auf meiner Personenseite. Fragen zu diesem Thema per Mail kann ich zur Zeit nur sehr eingeschränkt beantworten.
Leider nein. In der BPO3 heißt es über die Zulassung zur Bachelorarbeit: „Zur Bachelorarbeit kann zugelassen werden, wer alle Modulprüfungen des Studiums mit Ausnahme des Praxisprojekts sowie der Bachelorarbeit und des Kolloquiums erfolgreich abgelegt und dadurch 150 Leistungspunkte … erreicht hat.“
Der in der Frage beschriebene Fall kann eigentlich nur dann eintreten, wenn Studierende bereits ihr Praxisprojekt abgeschlossen haben, obwohl noch Modulpüfungen aus den ersten 5 Fachsemestern offen sind. Das ist in seltenen Ausnahmefällen möglich.
Konsultieren Sie dazu bitte auch die Prüfungsordnung.
Eigentlich nicht. Aufgrund der Corona Problematik und den damit verbundenen geänderten Prüfungsformen, -zeiträumen, Freiversuchen und Sonderregelungen wenden wir folgende Regelung an. Stellen Sie einen Härtefallantrag, in dem Sie beantragen die Bachelorarbeit und das Kolloquium noch in der BPO3 absolvieren zu können. Buchen Sie bitte einen Termin in meiner Sprechstunde und bringen Sie folgene Unterlagen mit:
Hier finden Sie Informationen zum Verfassen des Härtefallantrags. Sprechen Sie bitte mit den Prüfern möglichst im Vorfeld mögliche Kolloquiumstermine ab und berücksichtigen Sie diese im Härtefallantrag. Mit dem stattgegebenen Antrag können Sie sich dann rückmelden. Bitte sprechen Sie den kompletten Vorgang vor dem 10.01.2020 mit dem Studienbüro ab.
Eigentlich nicht. Aufgrund der Corona Problematik und den damit verbundenen geänderten Prüfungsformen, -zeiträumen, Freiversuchen und Sonderregelungen wenden wir folgende Regelung an. Wenn Sie als Studierender in der BPO3 bis zum 05. Februar 2021 alle Module, außer der Bachelorarbeit abgeschlossen haben (abgeschlossen heißt: die Note ist im PSSO eingetragen) und dann einen Härtefallantrag stellen, in dem Sie beantragen die Bachelorarbeit und das Kolloquium noch in der BPO3 absolvieren zu können, würde ich dem Antrag statt geben, sofern die Bachelorarbeit bis Ende Februar 2021 angemeldet ist und der Starttermin noch im Februar liegt.
Wenn dieser Fall auf Sie zutrifft, dann buchen Sie bitte einen Termin in meiner Sprechstunde am 03. Februar 2021 und bringen Sie folgene Unterlagen mit:
Hier finden Sie Informationen zum Verfassen des Härtefallantrags. Sprechen Sie bitte mit den Prüfern möglichst im Vorfeld mögliche Kolloquiumstermine ab und berücksichtigen Sie diese im Härtefallantrag. Mit dem stattgegebenen Antrag können Sie sich dann rückmelden. Bitte sprechen Sie den kompletten Vorgang vor dem 10.01.2020 mit dem Studienbüro ab.
Die letzte Prüfung, also das Kolloquium muss bis zum 28.02.2021 gemeldet sein. Wenn Sie neun Wochen Bearbeitungszeit und mindestens zwei Wochen Bewertungszeit einrechnen, sollte der Starttermin spätestens Anfang Dezember 2020 sein. Bitte sprechen Sie rechtzeitig mit den Prüfern ab, dass das Kolloquium bis Ende Februar stattgefunden und die Note zum 28.02.2021 gemeldet sein muss.
Die Studierenden der BPO3 sind zu Anfang des Wintersemesters 2020/21 informiert worden, dass die Prüfungsordnung in der sie sich eingeschrieben haben (BPO3) zum Ende des Wintersemesters 2020/21 ausläuft. Daher können Sie sich nicht in diese Prüfungsordung rückmelden, sondern Sie haben folgende Optionen:
Hier finden Sie weitere Informationen zur Rückmeldung.